Podologie

Unsere Füße tragen uns durchs Leben, auf Schritt und Tritt. Mit zunehmendem Alter werden gesunde Füße immer wichtiger, um die Mobilität zu erhalten. Auch (chronische) Krankheiten wie Diabetes können Veränderungen an den Füßen hervorrufen, die einer Behandlung bedürfen.

Verschiedene Gründe können zum Podologen führen: Hornhaut, Nagelverdickungen, eingewachsene oder eingerollte Nägel, Warzen, Hühneraugen, Fußpilz oder einfach der Wunsch nach gepflegten Füßen, ohne dass ein besonderer medizinischer Grund vorliegt. Schauen Sie sich unter Leistungsspektrum an.

Was versteht man unter Podologie?

Ein Podologe übt einen medizinischen Fachberuf mit staatlicher Prüfung aus. Die Voraussetzung dafür ist eine fundierte podologische Ausbildung. Nur wer diese abgeschlossen und die Prüfung bestanden hat, darf sich Podologe nennen. Diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Im Gegensatz zur Fußpflege geht es in der Podologie vorrangig um die Gesundheit der Füße, und nicht um die kosmetische Behandlung. Daher wird die Podologie auch als die „nichtärztliche Heilkunde am Fuß" bezeichnet.

Der GanG zum Podologen erfolgt oft auf ärztlichen Rat, kann aber auch selbstständig erfolgen. Dabei entscheidet der Podologe gemeinsam mit Ärzten, Diabetologen, Dermatologen und Orthopädieschuhtechnikern über die notwendige Behandlung. Gerade bei Diabetikern ist die Behandlung von Folgeschäden im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) besonders wichtig.

Eine professionelle podologische Therapie kann in vielen Fällen eine Operation am Fuß überflüssig machen, wir beraten Sie gerne.

Heilpraktiker für Podologie

Der Heilpraktiker für Podologie darf, im Gegensatz zum Podologen, die Heilkunde nach HeilprG §1 beschränkt auf das Gebiet der Podologie ausüben. Das bedeutet, er darf selbstständig, und ohne Verordnung eines bestallten Arztes Erkrankungen der Füße diagnostizieren, auf dem Gebiet der Podologie therapieren und frei verkäufliche Medikamente zur Behandlung speziell dieser Erkrankungen rezeptieren. Dies ist dem Podologen nicht erlaubt.

Durch diesen wichtigen Unterschied hat der Heilpraktiker für Podologie die Möglichkeit eigenständig und ohne ärztliche Weisung, seinen Patienten ein umfassendes Behandlungsangebot rund um die Fußgesundheit anzubieten.
Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei privat versicherten Patienten ist die Kostenübernahme möglich.